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   OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95   

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https://dejure.org/1995,10744
OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95 (https://dejure.org/1995,10744)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.1995 - 7 U 57/95 (https://dejure.org/1995,10744)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 7 U 57/95 (https://dejure.org/1995,10744)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Künftige, von dem Betroffenen lediglich befürchtete Störungen kommen als Anknüpfungspunkt für einen deliktischen Schadensersatz allenfalls dann in Betracht, wenn das befürchtete Schadensereignis derart konkret bevorsteht, daß die zu seiner Abwehr getroffene Maßnahme als erstattungsfähige Abwehr eines bereits gegenwärtigen Schadens angesehen werden kann (BGHZ 59, 286, 288; NJW 1992, 1043, 1044).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Denn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und Schaden ist nur dann gegeben, wenn der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten des Beamten nicht eingetreten wäre (BGHZ 96, 157, 171; NJW 1988, 1143, 1144).
  • BGH, 26.06.1986 - III ZR 191/85

    Betriebsprüfer - Amtspflicht - Feststellung - Besteuerungsgrundlage -

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Eine Haftung des Betriebsprüfers aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung kommt deshalb nach der Rechtsprechung nur insoweit in Betracht, als er unzutreffende Besteuerungsgrundlagen feststellt, die vom Veranlagungsfinanzamt bei der Entscheidung über den Steueranspruch ausgewertet werden (BGH NJW 1975, 972, 974; NJW 1987, 434).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Künftige, von dem Betroffenen lediglich befürchtete Störungen kommen als Anknüpfungspunkt für einen deliktischen Schadensersatz allenfalls dann in Betracht, wenn das befürchtete Schadensereignis derart konkret bevorsteht, daß die zu seiner Abwehr getroffene Maßnahme als erstattungsfähige Abwehr eines bereits gegenwärtigen Schadens angesehen werden kann (BGHZ 59, 286, 288; NJW 1992, 1043, 1044).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Denn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und Schaden ist nur dann gegeben, wenn der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten des Beamten nicht eingetreten wäre (BGHZ 96, 157, 171; NJW 1988, 1143, 1144).
  • BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72

    Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen -

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Eine Haftung des Betriebsprüfers aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung kommt deshalb nach der Rechtsprechung nur insoweit in Betracht, als er unzutreffende Besteuerungsgrundlagen feststellt, die vom Veranlagungsfinanzamt bei der Entscheidung über den Steueranspruch ausgewertet werden (BGH NJW 1975, 972, 974; NJW 1987, 434).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 119/61
    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1995 - 7 U 57/95
    Grundsätzlich trifft zwar auch eine nur mitwirkende Behörde, die bestimmte Maßnahmen der zuständigen Behörde durch Informationen oder Ratschläge beeinflußt, die Pflicht zu vollständiger und sachgemäßer Unterrichtung über alle entscheidungserheblichen Umstände (BGH NJW 1963, 1199).
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